Die juristische Auseinandersetzung zwischen der CyberMaxx GmbH, Pulheim und der Kirchberg Logistik GmbH, Hannover (sexyfilms.de) geht in eine neue Runde. Am 17.07.2007 erwirkte die CyberMaxx GmbH eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln, Aktenzeichen 31 O 470/07, gegen Kirchberg Logistik.
Hintergrund war die Zusendung einer Werbemail für ein Partnerprogramm an eine geschäftliche E-Mail-Adresse von CyberMaxx GmbH, durch die Kirchberg Logistik GmbH.
Von CyberMaxx erhielt ich hierzu folgende Pressemitteilung:
Pressemitteilung
Neue Pleite für Tochtergesellschaft von Video Buster: E-Mail-Werbung untersagt
Landgericht Köln stoppt SPAM von Kirchberg Logistik GmbH
Pulheim, den 23. Juli 2007. Das Landgericht Köln hat am 17. Juli 2007 gegen die Kirchberg Logistik GmbH, Hannover, und deren Geschäftsführer eine einstweilige Verfügung wegen unerlaubter Zusendung von E-Mail-Werbung erlassen (Aktenzeichen 31 O 470/07). Das Gericht sah es als glaubhaft gemacht an, dass das Unternehmen ohne Einwilligung der Empfängerin deren E-Mail-Adresse für Werbezwecke missbraucht hatte. Ähnlich war es anderen Adressaten der Werbemail ergangen. In der SPAM-Mail hatte Kirchberg für ein so genanntes „Partnerprogramm“ geworben. Damit wollte das Unternehmen die Angeschriebenen bewegen, Werbung für eine Kirchberg-Webseite zu betreiben, auf der pornografische DVDs promotet werden. Bei Kirchberg Logistik handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Video Buster Dienstleistungsgesellschaft mbH, Seesen. Diese wird geleitet von dem Geschäftsführer Andreas Grebenstein.
Antragstellerin in dem Kölner Verfahren war die Pulheimer CyberMaxx GmbH. Diese hatte gegen die Kirchberg Logistik GmbH bereits im Juni vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen der Verbreitung von Pornografie an Minderjährige erwirkt. Auf einer Webseite der Kirchberg Logistik war unter Verwendung pornografischer Bilder für das Mieten, Kaufen und Downloaden von pornografischen Filmen geworben worden. Video Buster-Chef Grebenstein hatte zuvor in einem Presseinterview sein Unternehmen als „seriösen Anbieter“ von Pornografie bezeichnet. Mit dem Internet-Angebot habe sich sein Unternehmen „mit legalen Mitteln“ am Markt platziert.
Dass Kirchberg Logistik und die von ihr betriebene Webseite mit alles andere als legalen Mitteln am Markt tätig sind, offenbart die neuerliche einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen. „Grebenstein wird mehr und mehr zur Lachnummer“, hieß es in Branchenkreisen. „Was für Berater hat er nur? - Erst spielt er sich wie ein Prophet des Jugendschutzes auf, dann hagelt es gegen sein Tochterunternehmen einstweilige Verfügungen. Von einem Fettnäpfchen ins andere – die neue Maßeinheit dafür heißt Grebenstein“, meinte ein Insider.
Der Beschluß des Landgericht Köln, Aktenzeichen 31 O 470/07, war als Anlage beigefügt. Alle Daten der Prozeßbeteiligten waren darin unkenntlich gemacht. Weitere E-Mails, ohne Zustimmung des Empfängers, werden demnach mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder Ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten geahndet.