Im Bereich der Einhaltung des Jugendschutzes gibt es zur Zeit wieder Auseinandersetzungen auf rechtlicher Bühne. Im Mai 2007 erwirkte die Kirchberg Logistik GmbH, Betreiberin des DVD Verleih und Video on Demand Portals sexyfilms.de, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hannover. Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen die Cybermaxx GmbH, die angeblich Support und Administration der Interseite privatamateure.com leistete. Offizieller Betreiber des Internetauftrittes ist eine schweizer Firma. Der Vorwurf umfaßte einen Verstoß gegen deutsche Jugendschutzbestimmungen, wie § 184 Strafgesetzbuch (StGB) und § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), durch die Cybermaxx GmbH.
Heute erhielt ich eine email der CyberMaxx GmbH, Pulheim. Beigefügt war der Beschluß des Landgericht Hamburg, Az. 327 O 389/07, vom 18.06.2007, gegen die Kirchberg Logistik GmbH. Hierin wird Kirchberg Logistik GmbH vorgeworfen mit ihrer Internet Seite sexyfilms.de gegen jugenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Wörtlich heißt es: " ... zu Zwecken des Wettbewerbs öffentlich im Internet oder in anderen Medien pornographische Schriften zu verbreiten, anzubieten oder zugänglich zu machen, ohne sicherzustellen, dass diese nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, wie gesehen am 7.6.07 auf der Webseite www.sexyfilms.de."